Bebauungsplan24
Langenfeld (Rheinland)
Langenfeld (Rheinland) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mettmann (Regierungsbezirk Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
59.223 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
40764
Vorwahlen
02173, 02171, 0212
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Langenfeld
Rathausplatz 1
40764 Langenfeld
2. Bürgeramt Langenfeld
Bürgerstraße 1
40764 Langenfeld
3. Ordnungsamt Langenfeld
Rathausplatz 1
40764 Langenfeld
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die nächste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu Bebauungsplänen in Langenfeld findet am 18. Dezember 2024 statt und umfasst drei Bebauungsplanverfahren: den Bebauungsplan "Re-61 Neubau Forensik LVR-Klinik", die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Ri-4c Hüsgen" und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes "I-19 Sperberstraße". Diese Teilaufhebungen sind notwendig wegen der Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Zudem gibt es fortlaufende Diskussionen und Planungen zum Bebauungsplan "Locher Wiesen", insbesondere hinsichtlich Entwässerungsproblemen und der Bebauung eines Biotops. Es gibt Bedenken bezüglich der Lösung der Regenwasserprobleme und der Auswirkungen auf die Umwelt und die Bewohner. Einige Vorschläge umfassen den Bau von barrierefreien Geschosswohnungen und die Schaffung von Grünzonen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
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Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.
Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.
Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:
- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;
- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;
eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;
eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.